Was ist eine Rechtsform? (Definition)

Welche Rechtsform passt am besten zu einem Unternehmen? Der Artikel erklärt, wie die Wahl der Rechtsform rechtliche, finanzielle und strategische Aspekte beeinflusst, und zeigt Vor- und Nachteile der gängigen Gesellschaftsformen – für eine fundierte und zukunftssichere Entscheidung.

Was ist eine Rechtsform? (Definition)

Was ist die Rechtsform eines Unternehmens?

Definition: Die Rechtsform legt die rechtlichen Strukturmerkmale von Unternehmen fest und bestimmt deren gesetzliche Rahmenbedingungen. Durch die Gesellschaftsformen wird das Verhältnis der Gesellschafter untereinander gesetzlich geregelt und für Sicherheit im Rechtsverkehr gesorgt. An der Firmenbezeichnung können etwaige Geschäftspartner beispielsweise erkennen, inwieweit die Gesellschafter für Verpflichtungen des Unternehmens haften.

Aus der Wahl der Rechtsform, die den rechtlichen Rahmen für ein Unternehmens setzt, ergeben sich rechtliche, finanzielle, steuerliche und persönliche Konsequenzen für den oder die Gesellschafter. Sie bestimmt anhand ihrer Strukturmerkmale, wie auf dem Markt agiert und die Geschäftstätigkeit ausgeübt werden kann. Als Rechtsform kommt für die Gründung eines Unternehmens eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft in Betracht. 

Um ein Unternehmen zu gründen, bedarf es der Entscheidung für eine der gesetzlich vorgesehenen Rechtsformen. Sie muss noch vor dem Start der Geschäftstätigkeit festgelegt und Finanzamt sowie der zuständigen Kammer mitgeteilt werden. Die passende Rechtsform hängt von der Art der Unternehmung, der Anzahl der vorgesehenen Mitarbeiter und Gründer sowie dem geplanten Umsatz ab. Ist die Entscheidung für eine Rechtsform gefallen, hat sie mit ihren Vor- und Nachteilen bis zur Auflösung des Unternehmens Bestand.

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Welche Rechtsform wählt man für eine Existenzgründung – und warum? Dies gehört zu den wichtigsten Fragen im Vorfeld der Geschäftseröffnung. Die Rechtsform kann nach der Startphase jederzeit geändert werden – entsprechend der Geschäftsentwicklung.

Die Rechtsform entscheidet über Elementares wie Startkapital, Geschäftsvermögen und Haftung. Gründen mehrere Personen gemeinsam das Unternehmen, entscheidet die Rechtsform auch über Geschäftsführungs- und Entscheidungsfragen sowie die Kooperationsform.

Existenzgründer optieren als Kleinunternehmer oder KMU-Gründer häufig für die Rechtsformen Einzelunternehmen oder Personengesellschaften (z.B. GbR) sowie die Kapitalgesellschaften UG, GmbH oder die vor allem in der Schweiz sehr populäre AG.

  • Siehe auch das folgende Erklärvideo "Wie gründet man ein Unternehmen und welche Rechtsform sollte man wählen"

Die Rechtsform Einzelunternehmen

Wer nicht von vornherein eine der im Folgenden aufgezählten Gesellschaften gründet, arbeitet ab der Geschäftseröffnung automatisch als Einzelunternehmer. Der Einzelunternehmer kann Freiberufler oder Kleingewerbetreibender, aber auch Vollkaufmann mit Buchführungspflicht sein. Er ist alleiniger Inhaber seines Betriebes, benötigt kein Mindest- oder Stammkapital und genießt volle Entscheidungsfreiheit. Er haftet allerdings in voller Höhe mit seinem Privatvermögen.

  • Siehe auch das folgende Erklärvideo "Unternehmensrechtsformen Teil 1: Die Einzelunternehmung einfach erklärt"

Die Rechtsform GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Eine GbR gründen kann jeder, der mit anderen Gründern oder Geschäftspartnern zusammenarbeiten möchte. Ganz gleich, ob er selbst gewerblicher Vollkaufmann, Freiberufler oder Kleingewerbetreibender ist. Für eine GbR ist kein Mindestkapital erforderlich. Jedoch empfiehlt es sich, Fragen der Teilhaberschaft, der Haftung und des Gesellschaftsvermögens vertraglich zu regeln. Schließlich haften die Teilhaber sowohl mit dem Gesellschaftsvermögen als auch mit ihrem Privatvermögen.

Was ist eine OHG?

Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) gründen können nur Vollkaufleute, nicht aber z.B. Kleingewerbetreibende. Ähnlich einer GbR benötigen sie kein Mindestkapital. Sie haften ebenso privat wie mit dem Gesellschaftsvermögen. Ein wesentlicher Unterschied zur GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) liegt in der Haftungshöhe, die Kunden wie Geschäftspartner erwarten. Da eine OHG von Vollkaufleuten gebildet wird, werden sowohl Geschäftsvolumina als auch Haftungsbereitschaft höher eingeschätzt. OHGs gelten als vertrauenswürdiger.

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Kommanditgesellschaft: Rechtsform für Komplementär und Kommanditisten

In einer Kommanditgesellschaft (KG) ist der Komplementär alleiniger Geschäftsführer. Um jedoch weiteres Kapital zu generieren, holt sich der Komplementär Teilhaber ins Boot, die sogenannten Kommanditisten. Sie sind beteiligt, aber „führen“ nicht. Sie haften mit ihrer Einlage, bleiben mit ihrem Privatvermögen aber unbehelligt. Der Komplementär haftet hingegen voll – mit Einlage plus Privatvermögen.

Die gemischte Rechtsform GmbH & Co. KG

In einer GmbH & Co. KG ist der persönlich haftende Komplementär keine natürliche Person, sondern eine juristische: die GmbH. Die Kommanditisten sind Teilhaber und Gesellschafter der GmbH. Sie haften wie GmbH-Gesellschafter, das heißt: nur mit dem Geschäftsvermögen.

Die Partnerschaftsgesellschaft – kurz PartnG

Die Rechtsform Partnerschaftsgesellschaft kann für bestimmte freie Berufe gewählt werden. In ihr arbeiten die Mitglieder partnerschaftlich zusammen, bleiben als Unternehmer aber eigenverantwortlich. Es wird ein Gesellschaftsvermögen gebildet, mit dem die Partner haften.

  • Siehe auch das folgende Erklärvideo "Unternehmensrechtsformen Teil 2: Die Personengesellschaft einfach erklärt"

GmbH gründen: die Vorteile

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gehört in Deutschland und Österreich zu den populärsten Rechtsformen für die Existenzgründung, während in der Schweiz mit ihrem besonderen AG-Recht die Aktiengesellschaft bevorzugt wird. Für eine GmbH sind in Deutschland mindestens 25.000 Euro Stammkapital durch den oder die Gesellschafter einzulegen (in Österreich: 35.000 Euro). Je nach Geschäftsentwicklung lässt sich das Stammkapital aufstocken. Es ist das Geschäftskapital, mit dem die Gesellschafter ausschließlich haften (nur bei fehlerhaftem oder strafrechtlich relevanten Handlungen haften sie mit ihrem persönlichen Vermögen).

Warum UG gründen?

Die UG (haftungsbeschränkt) vereinfacht die Existenzgründung. Sie wird auch „kleine GmbH“ genannt und ist bei Start-up-Unternehmen verbreitet. Das Kürzel UG steht für Unternehmergesellschaft. Für die Haftung gelten ähnliche Bestimmungen wie bei der GmbH: die Gesellschafter haften grundsätzlich allein mit dem Gesellschaftsvermögen. Bei Gründung der UG muss jeder Gesellschafter lediglich einen Euro Einlage tätigen, mehr sind jedoch möglich. Die UG ist zu einer jährlichen Rücklage aus mindestens 25% ihres Jahresgewinns verpflichtet. Erreicht das daraus gebildete Stammkapital 25.000 Euro, kann in die Rechtsform in GmbH gewechselt oder die UG beibehalten werden. Nachteil einer UG ist das geringere Vertrauen, das Kunden wie Geschäftspartner ihr entgegenbringen könnten – aufgrund der potenziell geringeren Haftungssumme.

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Warum eine AG gründen (Aktiengesellschaft)?

Gründer einer AG planen in größeren Dimensionen. Sie holen sich zusätzliches Eigenkapital in ihr Unternehmen durch Aktien, die sie an Anleger oder Investoren veräußern – sei es an der Börse oder nicht öffentlich. Neben privaten oder institutionellen Anlegern können Anteilsscheine auch als Belegschaftsaktien für die Mitarbeiter ausgegeben werden. Der Unternehmer kann aber auch alleiniger Aktionär sein und den Posten des Vorstands selbst bekleiden. Allerdings wird seine Geschäftsführung durch einen Aufsichtsrat überwacht. Existenzgründer wählen in Deutschland und Österreich selten die Rechtsform AG – vor allem, da ein Aufsichtsrat erforderlich und eine höhere Mindest-Kapitaleinlage als bei einer GmbH zu tätigen ist. In der Schweiz ist die Rechtsform AG hingegen durch eine liberalere Gesetzgebung sehr verbreitet.

eG – die eingetragene Genossenschaft

Als Mitglieder einer eG führen die Unternehmer ihren Geschäftsbetrieb gemeinschaftlich in Form einer Genossenschaft, mit beschränkter Haftung und gebunden an die Satzung. Sie haften lediglich in der Höhe der Genossenschaftseinlagen. Die Mindestanzahl der eG-Mitglieder beträgt in Deutschland drei.

  • Siehe auch das folgende Erklärvideo " Genossenschaften einfach erklärt"


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