Was ist ein Kleingewerbe? (Definition)

Dieser Artikel beleuchtet, was ein Kleingewerbe ausmacht und welche rechtlichen Unterschiede es zu anderen Unternehmensformen wie Freiberuflern oder Kleinunternehmen gibt. Zudem wird erläutert, welche Vorteile und Herausforderungen die Gründung eines Kleingewerbes mit sich bringt.

Was ist ein Kleingewerbe? (Definition)

Was ist unter Kleingewerbe zu verstehen?

Definition: Das Kleingewerbe bzw. Nebengewerbe ist eine der häufigsten Formen der Existenzgründung. Wer ein Kleingewerbe gründet, benötigt in der Regel wenig oder gar kein Startkapital. Laut gesetzlicher Definition in Deutschland ist ein Kleingewerbetreibender von der Buchführungspflicht befreit. Die maximale Umsatzgrenze für ein Kleingewerbe beträgt 17.500 Euro pro Jahr vor Steuern.

Kleingewerbe und Kleinunternehmen sind nicht dasselbe: Den Kleinunternehmer betrifft laut deutschem Gesetz nicht die oben genannte Regelung zur Buchführung. Für ihn gilt, dass er auf seine Rechnungen keine Umsatzsteuer aufschlägt und keine Vorsteuer zahlt. Für die Schweiz und Österreich können unterschiedliche Regelungen und abweichende Bezeichnungen vorliegen, dieser Artikel behandelt die Rechtslage in Deutschland (Stand Anfang 2018).

  • Siehe auch das folgende Erklärvideo "Nebengewerbe gründen | Lohnt sich die Anmeldung?"


Das Kleingewerbe: Vor- und Nachteile

Die Gründung eines Kleingewerbe-Unternehmens erfolgt weitgehend formlos und kostengünstig per Anmeldung beim Gewerbeamt. Der Kleingewerbetreibende kann sich freiwillig ins Handelsregister eintragen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.

Das wesentlichste Merkmal: Beim Kleingewerbe entfällt die Buchführungspflicht. Überschreitet der Jahresumsatz die Grenze von 17.500 Euro nicht, reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur Gewinnermittlung. Der Gründer und Inhaber eines Kleingewerbes ist ferner von der Sozialversicherungspflicht befreit.

Ein Kleingewerbetreibender ist per Gesetz kein Kaufmann. In § 1 Absatz 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) heißt es, dass sein Unternehmen „nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“.

Beim Firmennamen bestehen jedoch Einschränkungen: Der Kleingewerbetreibende muss sein Unternehmen unter seinem persönlichen Vor- und Zunamen führen. Dazu kann die Firmierung einen sachlich korrekten Zusatz oder eine Sachbezeichnung enthalten (z.B. Malereibetrieb Johann Pfeiffer).

Ein Kleingewerbebetrieb muss Gewerbesteuer zahlen, jedoch erst ab einem jährlichen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro. Außerdem kann ein Kleingewerbetreibender die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, das heißt, er kann unter den gegebenen Voraussetzungen die Umsatzsteuer-Befreiung beantragen.

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Was unterscheidet Kleingewerbetreibende von Freiberuflern?

In Deutschland sind Gewerbe bzw. Kleingewerbe in meisten Wirtschaftssektoren zu finden. So fallen die meisten wirtschaftlichen Tätigkeiten, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben werden, unter den offiziellen Gewerbebegriff. Ausnahmen bestehen nur für landwirtschaftliche und freiberufliche Tätigkeiten.

Der Begriff des Kleingewerbes reicht somit weit über das sogenannte "Hausgewerbe" hinaus, das in kleinbetrieblicher Produktionsweise, meist mit eigenem Arbeitseinsatz und unter Einbeziehung von nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften in der eigenen Arbeitsstätte ausgeübt wird. 

Freiberufler können Kleinunternehmen sein, aber  keine Kleingewerbetreibenden (zumal viele Freiberufler nicht gewerblich, sondern z.B. künstlerisch oder publizistisch tätig sind). Sie können bei weniger als 17.500 Euro Jahresumsatz ebenfalls die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, sind aber auch bei höheren Jahresumsätzen von der Buchführungspflicht befreit.

Kleingewerbe im Franchising

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