Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2024
Was ist unter doppelter Buchführung zu verstehen?
Definition: Die doppelte Buchführung erfasst alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens in mindestens zwei sogenannten Büchern bzw. Konten. Die doppelte Buchführung wird auch als kaufmännische Buchführung oder Doppik bezeichnet, oft gleichgesetzt mit Finanzbuchhaltung (FiBu).
Bei der doppelten Buchführung wird jeder Zahlungsein- und -ausgang in einem Hauptbuch und in einem zweiten, sach-, kunden- oder auftragsbezogenen Buch oder Konto dokumentiert. Die doppelte Buchführung mündet in die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) für die Steuererklärung und den Jahresabschluss.
Buchführungspflicht: die Pflicht zur doppelten Buchführung
Die Buchführungspflicht ist ist eine gesetzliche Vorschrift, die bestimmten Unternehmen die kaufmännische oder doppelte Buchführung verordnet. Von der Buchführungspflicht betroffen sind Kapitalgesellschaften, die einen Jahresabschluss oder eine Bilanz vorlegen müssen. Die Buchführungspflicht gilt nicht für Unternehmen wie Kleingewerbetreibende oder Freiberufler, deren Jahresumsatz unter 600.000 bzw. Jahresgewinn unter 60.000 Euro liegt.
- Ausführliche Informationen über Buchhaltung, Buchführungspflicht und Finanzbuchhaltung in unserem umfangreichen Franchise-Glossar-Artikel „Buchführung“.
- Siehe auch das folgende Erklärvideo "Keine Ahnung von der Buchhaltung? | Grundlagen einfach erklärt"