Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2024
Wann kommt es zur außerordentliche Kündigung im Franchise?
Begriffserläuterung: Die außerordentliche oder fristlose Kündigung des Franchisevertrages ist die Ultima Ratio bei Vertragsverletzungen oder Nichterfüllungen seitens eines Franchisenehmers oder des Franchisegebers. Um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, sollten die Kündigungsgründe für reguläre, fristgerechte wie außerordentliche Vertragsbeendigungen im Franchisevertrag genauestens festgelegt sein, mindestens aber im Administrationshandbuch.
Häufige Gründe für außerordentliche Kündigungen des Franchisevertrages sind:
- ein massiver Umsatzrückgang des Franchisenehmers, für den im Vertragswerk genaue Zahlen oder Prozentsätze definiert sein sollten
- eine Insolvenz
- grobe Verletzungen der vertraglichen Pflichten (siehe Pflichten des Franchisegebers, Pflichten des Franchisenehmers) nach schriftlicher Abmahnung
- Störungen oder Regelverstöße im Lieferungs- oder Zahlungsverkehr
- Verbotene Konkurrenz oder Verletzung des Gebiets- und Kundenschutzes
Auch eine dauerhafte Erkrankung oder der Tod des Franchisenehmers kann zur Kündigung vor dem Ende der regulären Vertragslaufzeit führen. Der Franchisegeber ist berechtigt, die Unternehmensnachfolge in seinem Sinn zu regeln und die Erben ggf. abzulehnen. Ergo sollte der Franchisevertrag Regelungen enthalten, die den Erben wie dem Franchisegeber klare Handlungsrichtlinien vorgeben und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden helfen.