Autor: Martin Niklas
Veröffentlicht am: 15.02.2021
Die Selbstständigkeit des Franchisenehmers ist schon seit jeher eine zweischneidige Sache. Die Selbstwahrnehmung von Franchisenehmern schwankt zwischen abgesicherter Selbstständigkeit und gefühlter Knebelung hinsichtlich aller unternehmerischen Entscheidungen. Ist der Franchisenehmer frei und kann er wesentliche Entscheidungen in seinem Unternehmen selbst treffen, oder muss er sich vielmehr in allem nach den Vorgaben des Franchisegebers richten?
Die Beantwortung dieser Fragen hat sowohl eine objektive als auch eine subjektive Komponente. Zum einen gibt es in der Tat große Unterschiede zwischen den verschiedenen Franchisesystemen und in der Behandlung der Franchisenehmer durch den Franchisegeber. Teils bestehen weitgehende Freiheiten, teils wollen Franchisegeber alles und jeden kontrollieren.
Zum anderen aber ist die Frage der Intensität der Einschränkung der unternehmerischen Freiheit auch eine Frage der Persönlichkeit. Der eine ist dankbar, sich in vielen Fragen von den Rahmenbedingungen eines Franchise-Systems führen lassen zu können, der andere kann es nicht ertragen, wenn seiner täglich blühenden Kreativität Grenzen gesetzt werden.
So ist die Frage der Fremd- bzw. Selbstbestimmung in einem Franchisesystem immer auch eine Frage nach dem richtigen System und eine Frage nach der generellen persönlichen Eignung als Franchisenehmer.
Selbstständig als Franchisenehmer: Viele Vorgaben, keine Freiheiten?
Zunächst einmal möchte ich versuchen, das tatsächliche Vorhandensein von Freiheiten und von Einengung in Franchisesystemen richtig einzuordnen. Grundidee des Franchisings ist es ja gerade, ein erprobtes und als erfolgreich erwiesenes Geschäftskonzept für die eigene Unternehmung und am eigenen Standort zu adaptieren. Wer mit dem Franchising liebäugelt, ist auf der Suche nach einer Möglichkeit der Existenzgründung, die erwiesenermaßen gute Ertragschancen bietet, und bei der die wesentlichen Dinge nicht mehr neu erfunden werden müssen. Wer Franchisenehmer wird, ist zunächst einmal geradezu auf der Suche nach einem Schutz gewährenden System mit klaren Vorgaben, die die Selbstständigkeit erleichtern. Scheinbar einengende Vorgaben sollten also zunächst einmal auch als Schutz vor sich selbst betrachtet werden, wenn es um die Gefahren möglicherweise riskanter unternehmerischer Entscheidungen geht.
Vor allem aber ist ein Franchisesystem nur deshalb ein Garant für unternehmerischen Erfolg, weil es genau die Parameter des Geschäftskonzeptes als verbindlich vorgibt, die erwiesenermaßen für den bisherigen Erfolg verantwortlich sind.
Geht ein erfolgreiches Franchisekonzept in der Regel auch mit einer starken Marke einher, so kann diese Stärke der Marke nur dann erhalten oder gar gesteigert werden, wenn das Markenversprechen gegenüber dem Kunden eingehalten wird. Es ist der Kunde, der an einen Franchisebetrieb eine ganz bestimmte Erwartung hat, die er mit der konkreten Marke verbindet.
Dieser Kundenerwartung kann der einzelne Franchisenehmer nur gerecht werden, wenn er zu 100 Prozent die Erwartungen des Kunden und das dahinter stehende Markenversprechen des Franchisegebers erfüllt. In diesem Zusammenhang sind klare Vorgaben aber auch der Gleichbehandlung aller Franchisenehmer geschuldet, die alle mit derselben Marke an einem Strang ziehen sollen.
In diesen Bereichen können Franchisenehmer als Unternehmer frei entscheiden
Wer Franchising richtig verstanden hat, der erkennt aber auch zugleich die dem einzelnen Franchisenehmer verbleibenden Freiheiten. Es sind jene Freiheiten, die letztlich die Selbstständigkeit ausmachen.
- Der Franchisenehmer kann wie jeder andere Selbstständige auch über seine eigenen Arbeitszeiten selbst entscheiden, und er kann insbesondere auch Urlaub machen, wann er möchte.
- Auch darf er sich sein Personal selbst aussuchen, wenn auch möglicherweise nach bestimmten vom Franchisesystem vorgegebenen Kriterien. Das schließt insbesondere auch die Gestaltungshoheit hinsichtlich der Arbeitsverträge und der Lohnstruktur mit ein.
- Ebenfalls entscheidet der Franchisenehmer selbst, wann er sein Geschäft öffnet, solange dies im Rahmen bestimmter Vorgaben oder auch mietvertraglicher Verpflichtungen, beispielsweise in einem Einkaufszentrum, bleibt.
- Auch ist der Franchisenehmer Herr über sein Bestellwesen, und in den meisten Franchisesystemen über einen bestimmten Anteil an Diversifikationsprodukten, mit denen er sich auf besondere lokale oder regionale Gegebenheiten einstellen kann.
- Die dem Franchisenehmer verbleibende Preissetzungshoheit – trotz zulässiger Preisempfehlungen und Vorgabe von Höchstpreisen durch den Franchisegeber – ist bereits eine Notwendigkeit aufgrund kartellrechtlicher Vorgaben.
- Schließlich bestimmt der Franchisenehmer in der Regel im Rahmen der CI-Vorgaben des Franchise-Systems über die konkreten Marketing- und Werbemaßnahmen
- sowie über die konkrete inhaltliche Gestaltung seiner Internetseite
- und seiner Social-Media Accounts, solange er sich auch hier im Rahmen der notwendigen Vorgaben des Franchisegebers hält.
Tipp für den nächsten Schritt
Wie weit die konkreten Einschränkungen gehen, ist auch eine Frage des jeweiligen Franchise-Systems. Gerade im Dienstleistungsbereich sind die Freiheiten oft größer, als im Einzelhandel und in der Systemgastronomie. So bedarf es bei der Suche nach dem richtigen Franchisesystem auch einer realistischen Selbsteinschätzung, was das eigene Bedürfnis nach Kreativität und die eigene Sorge vor Einengung betrifft.
Hat man einmal das passende System gefunden, so lassen sich möglicherweise in geringem Rahmen bestimmte Dinge aushandeln. Letztlich aber muss man nach der Entscheidung für ein System bereit sein zu akzeptieren, den vorgegebenen Rahmen als etwas dem Franchisesystem innewohnendes und für den Erfolg notwendiges anzuerkennen.
Kann man sich nicht damit abfinden, so wird man früher oder später tief greifende Probleme mit sich selbst und vor allem auch mit dem Franchisegeber bekommen. Lediglich in denjenigen Bereichen, die dem Franchisenehmer zur Wahrung der eigenen Selbstständigkeit als Spielraum verbleiben müssen, und die diejenigen Dinge betreffen, die vertraglich als Freiheiten zugesichert wurden, muss man sich als Franchisenehmer nicht mit einer zusätzlichen Einengung durch den Franchisegeber abfinden.
Findet eine über die Maßen starke Kontrolle aller unternehmerischen Tätigkeiten durch den Franchisegeber statt oder muss man sich wiederholt eine Berufung auf angeblich umfassende Weisungsbefugnisse anhören, so empfiehlt sich eine rechtliche Überprüfung des Franchisevertrages oder auch der konkreten Verhaltensweisen des Franchisegebers.