Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 18.11.2024
Inhaltsverzeichnis
Eine Kündigung trifft jeden Arbeitnehmer hart. Haben Sie Anspruch auf eine Abfindung von Ihrem Arbeitgeber? Nutzen Sie die Abfindung. Sehen Sie dies als Start in einen neuen Lebensabschnitt! Die Abfindung kann Ihnen als finanzielle Überbrückung dienen, Ihre Alterssicherung aufstocken – oder die Anschubfinanzierung für neue Projekte darstellen. Zum Beispiel das „Projekt Selbstständigkeit“.
FranchisePORTAL hat für Sie die wichtigsten Informationen gesammelt und Fachautoren-Beiträge zusammengestellt: alles zum Thema Arbeitsrecht. Von der Kündigung und Kündigungsfrist des Arbeitsverhältnisses über die Abfindung (Anspruch und Höhe der Zahlung) bis hin zur Kündigungsschutzklage.
Kündigung erhalten: Steht Ihnen eine Abfindung zu?
Abfindungen sind in Deutschland in einer Höhe von bis zu 18 Monatsgehältern möglich. Ein generelles Anrecht auf eine Abfindung besteht jedoch nicht. Im Gegenteil: Die wenigsten Arbeitnehmer haben ein Anrecht darauf!
Ein Recht haben alle Arbeitnehmer darauf, dass ihr Arbeitgeber die Kündigungsfrist einhält. Das Minimum für eine Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers beträgt nach deutschem Arbeitsrecht vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Folgemonats. Darüber hinaus staffeln sich die Kündigungsfristen nach den Jahren von Arbeitsverhältnis und Betriebszugehörigkeit – beginnend mit einem Monat ab zwei Jahren und sieben Monaten ab 20 Jahren. Besteht ein Tarifvertrag, hat er Vorrang vor dem Gesetz.
Laut Arbeitsrecht besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung für Sie als Arbeitnehmer in lediglich vier Fällen:
- Ihr Arbeitgeber kündigt Sie wegen betrieblicher Erfordernisse. Im Kündigungsschreiben muss der Arbeitgeber diese begründen und ausdrücklich darauf hinweisen, dass er eine Abfindung zahlt.
- Sie reichen eine Kündigungsschutzklage innerhalb einer dreiwöchigen Frist laut Kündigungsschutzgesetz (kschg) ein. Das Ziel einer solchen Klage lautet Wiedereinstellung. Eine Abfindung erhalten Sie nur, wenn der Richter eine Weiterbeschäftigung als unzumutbar einstuft.
- Zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihrem Betriebsrat wurde ein Sozialplan mit Abfindungsanspruch vereinbart. Laut Sozialplan zahlt Ihr Arbeitgeber eine Abfindung bei Kündigung aufgrund von Betriebsänderungen wie Werksschließungen, Stilllegungen, Zusammenlegungen, Umzügen oder Änderung von Fertigungsmethoden mit der Unmöglichkeit Ihrer Weiterbeschäftigung.
- Ihr Arbeitgeber zahlt Abfindungen freiwillig bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – etwa über einen Aufhebungsvertrag (Art und Höhe sind Verhandlungssache).
Steht Ihnen eine Kündigung bevor, konsultieren Sie idealerweise einen Fachanwalt für Arbeitsrecht; dieser kennt sich auch mit dem kschg aus.
Wie Sie Ihre Abfindung sinnvoll nutzen können
Glück im Unglück, Versüßung Ihrer Kündigung oder Startschuss ins Neue: all das kann Ihre Abfindung sein. Wir haben die sechs gängigsten Einsatz-Möglichkeiten für Ihre Finanzspritze zusammengestellt.
- Geld anlegen
Die Alterssicherung ist zweifellos einer der sinnvollsten Zwecke, die Abfindung zu verwenden. „Streuen“ Sie es über möglichst viele unterschiedliche Geldanlagen. Seriöse Anlageberater oder unabhängige Institute wie die Verbraucherzentralen führen Tests mit Ihnen durch, welcher „Anlagetyp“ Sie sind – ob eher konservativ oder spekulativ. Mischen Sie auf jeden Fall – sinnvollerweise mit Aktien- und Immobilienfonds und Edelmetallen. Mit Anlagen auf mehreren Festgeldkonten können Sie Zinsschwankungen ausgleichen. Lassen Sie eine kleine Liquiditätsreserve auf einem Tagesgeldkonto. Investieren Sie auch in festverzinsliche Wertpapiere. Sie erhalten weniger Rendite, aber dafür Garantien. - Selbstständigkeit aufbauen
- Franchise-Lizenz kaufen
- Firmen-Übernahme
- Auszeit nehmen
Sie wünschen ein Sabbatical? Frisch nach Ihrer Kündigung möchten Sie Ihren zukünftigen Arbeitgeber nicht sofort suchen und das neue Arbeitsverhältnis nicht ausgebrannt antreten? Dann: auf zu Ihrer Traumreise. Verwirklichen Sie mit der Abfindung Ihren lang gehegten Wunsch. Wenn nicht jetzt, wann dann! - Immobilie kaufen
In die eigenen vier Wände investieren zahlt sich für Sie aus. Sie haben eine krisensichere Kapitalanlage und sparen sich die unterm Strich meist teurere lebenslange Miete.
Ihre Abfindung: Sprungbrett in die Selbstständigkeit
Sie waren die längste Zeit Arbeitnehmer? Dann nutzen Sie Ihre Abfindung und machen Sie sich selbstständig. Sie haben mehrere Möglichkeiten: Eine Franchise-Gründung, eine traditionelle Gründung und eine Unternehmensnachfolge.
Die Vor- und Nachteile einer Franchise-Gründung
Die Vorteile: Sie benötigen keine eigene Geschäftsidee, von der Sie nicht wissen, ob sie funktioniert. Sie müssen keine Marke (und kein Marketingkonzept) entwickeln. Stattdessen übernehmen Sie ein etabliertes und markterprobtes Geschäftsmodell. Viele zeitraubende Aufgaben, jede Menge an „Papierkram“ und Organisation übernimmt Ihre Franchise-Zentrale. Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren und verkaufen.
Die Nachteile einer Franchise-Gründung: Ihre unternehmerische Entscheidungsfreiheit ist begrenzt. Sie sind in der Umsetzung des Geschäftskonzeptes an Weisungen Ihres Franchisegebers gebunden. Und Sie zahlen Eintritts- sowie Franchisegebühren – um nur die wichtigsten Punkte zu nennen.
Die Vor- und Nachteile einer traditionellen Gründung
Ihre Pluspunkte: Es ist Ihre Idee, Ihr „Baby“, Ihr Name, Ihre Marke. Sie sind Ihr eigener Boss, niemand entscheidet über Ihren Kopf hinweg. Hat Ihre Geschäftsidee Erfolg, gebührt dieser alleine Ihnen.
Der größte Nachteil liegt im Risiko. Sie wissen nicht, ob der Markt Ihr Angebot annimmt. Laut Statistiken überleben nur etwa halb so viele Eigen- wie Franchise-Gründungen die ersten paar Jahre. Ihnen stehen keine erfahrenen Partner zur Seite. Fachwissen zum Thema Gründung, Businessplan, Finanzierung und Unternehmensführung muss eingekauft werden – über Berater oder kaufmännische Angestellte.
Die Vor- und Nachteile einer Unternehmensnachfolge
Auch hier gilt: Sie übernehmen ein bewährtes Geschäftsmodell und eine etablierte Marke – und mehr noch: einen Kundenstamm, volle Auftragsbücher und erfahrene Arbeitnehmer.
Die Nachteile: Sie übernehmen bestehende Strukturen und haben nur einen begrenzten Entscheidungsspielraum. Vor allem aber lässt sich ein realistischer Kaufpreis für ein Unternehmen kaum errechnen. Niemand kann wissen, wie sich das Unternehmen entwickeln wird. Der Verkäufer muss Ihnen alle Informationen über das offen legen, was nicht selten sein Lebenswerk ist, wenn er das Unternehmen gegründet hatte. Zur Finanzierung der Übernahme brauchen Sie einen Businessplan. Er muss die Jahresabschlüsse der letzten Jahre und eine Prognoserechnung enthalten.
Eine weitere Möglichkeit: Sie können einen laufenden Franchisenehmer-Betrieb erwerben. Beispielsweise dann, wenn der Franchise-Vertrag zwischen Franchisegeber und -nehmer ausläuft oder vorzeitig beendet wird. Oder wenn der Franchisenehmer aus Alters- oder Gesundheitsgründen aufhört. Entweder macht der Franchisegeber von seinem Vorerwerbsrecht Gebrauch, dann kauft er dem Franchisenehmer die Lizenz ab und verkauft sie Ihnen. Oder der Franchisenehmer verkauft direkt an Sie – mit Zustimmung des Franchisegebers.
Aus dem Management in die Selbstständigkeit: Dieses Systeme passen zu Ihnen
Herrscht Fachkräftemangel, bietet Ihnen der Arbeitsmarkt als Arbeitnehmer mit Fach- und Führungerfahrung verlockende Möglichkeiten. Warum Sie trotzdem über eine Selbstständigkeit im Franchising nachdenken sollten, verraten wir Ihnen hier. Denn ehemalige Manager sind oft die begehrtesten Lizenznehmer für Franchisesysteme!
Warum? Sie denken und handeln unternehmerisch – auch in Ihrer bisherigen Rolle des Arbeitnehmers. Sie haben Führungsqualitäten, sind vertriebsaffin und verfügen über Organisationstalent. Mit Geschäftspartnern können Sie auf Augenhöhe kommunizieren. Und Sie sind es gewohnt, in größeren Dimensionen zu denken – statt nur ans tägliche, operative Geschäft.
Viele Unternehmens-Netzwerke sind sogenannte Management-Franchise-Systeme. Hier arbeiten Sie als Lizenzpartner nicht im Tagesgeschäft, sondern vor allem in der Organisation und Akquisition. Als Inhaber eines Franchise-Nachhilfestudios zum Beispiel unterrichten Sie nicht selbst, sondern beschäftigen Lehrer und organisieren die Geschäftsabläufe. Vermitteln Sie Pflegekräfte, liegt die Geschäftsführung und nicht die Pflege selbst in Ihren Händen. Als Personalvermittler obliegt Ihnen ebenfalls rein Kaufmännisches. Als Spezialist für Sanierungen akquirieren Sie Aufträge, erstellen Angebote und betreuen Ihre Kunden geschäftlich. Das Handwerkliche vergeben Sie an Auftrag- oder Arbeitnehmer.
Beschränken Sie sich nicht auf Ihre bisherige Branche: Typisch für Franchising sind Quereinsteiger. Bei Lizenzverkauf und der Auswahl ihrer Franchisenehmer legen die Franchisegeber zumeist mehr Wert auf Führungsqualitäten und Managementerfahrung. Die Branchenkenntnisse vermitteln sie in den franchise-üblichen Grund- und Aufbauschulungen.
Sie suchen größeren unternehmerischen Erfolg? Einige Franchise-Systeme vergeben sogenannte Masterlizenzen. Mit einer exklusiven Masterlizenz werden Sie in einer Region oder einem Land vom Franchisenehmer zum -geber. Dort bauen Sie Ihr eigenes Netzwerk aus lokalen Franchisenehmern auf, bis Sie das Gebiet flächendeckend erschlossen haben. Ihre Tätigkeiten: vor allem strategisch statt operativ. Sie können auch als Investor in einem Franchisesystem auftreten und Ihre Erfahrungen einbringen.
Auch das Multi-Unit-Franchising bietet sich an, wenn Sie nicht selbst täglich im eigenen Betrieb stehen wollen. Sie betreiben dann mehrere Standorte und beschäftigen in der Regel Geschäftsführer oder Betriebsleiter.
Ihr nächster Schritt in Sachen Abfindung: entscheiden Sie sich jetzt!
Gehen Sie „in sich“. Was ist Ihr sehnlichster Wunsch? Rekapitulieren Sie noch einmal die Möglichkeiten, die Sie haben, Ihre Abfindung nach der Kündigung sinnvoll einzusetzen.
Prüfen Sie aber auch noch einmal, ob eine Abfindung in Ihrem Fall sinnvoll ist, sofern Sie überhaupt Anspruch haben. Abfindungen müssen oft versteuert und können aufs Arbeitslosengeld angerechnet werden, siehe ausführlicher Beitrag unter „Kündigung erhalten: Steht Ihnen eine Abfindung zu?“. Ein Zahlen-Vergleich mit dem Arbeitslosengeld kann sich lohnen.