Autor: Martin Niklas
Zuletzt aktualisiert am: 04.04.2018
Wenn es um das Thema Franchising geht, werden sowohl der Begriff „Franchise“, als auch der Begriff „Lizenz“ immer wieder in nicht gerade trennscharfer Abgrenzung voneinander verwendet – ohne dass klar wäre, was nun der Unterschied zwischen beidem ist. Zum einen gilt es die Begriffe gegeneinander abzugrenzen, zum anderen aber auch zu schauen, inwieweit der eine Begriff letztlich den anderen teilweise mit umfasst.
Wichtig bei der ganzen Diskussion ist allerdings ein Grundsatz im deutschen Recht, demzufolge es bei jedem Vertrag nicht darauf ankommt, was „oben drüber steht“, sondern im Wesentlichen nur darauf, was „drinnen steht“. Damit kommen wir schon zu einer ganz wesentlichen Erkenntnis: Ein Franchisevertrag bleibt ein Franchisevertrag, auch wenn er sich Lizenzvertrag nennt. Und nicht jeder Vertrag, der Franchisevertrag genannt wird, ist auch wirklich ein Franchisevertrag.
Franchise und Lizenz - was ist was?
Das Herausfinden der Unterschiede zwischen einer Franchise und einer Lizenz wird dadurch erschwert, dass weder das eine noch das andere klar in irgendeinem deutschen Gesetz geregelt ist. Dabei hat der Begriff Lizenz sowohl im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch, als auch unter Juristen eine eindeutige und klare Bedeutung, während sich der Begriff Franchise erst im Laufe der vergangenen Jahrzehnte seine klar abgrenzbare heutige Bedeutung erkämpfen konnte.
Ein Blick in einen klassischen „Brockhaus in einem Band“ brachte die Abgrenzung zwischen beiden Begriffen sehr viel deutlicher auf dem Punkt, als ein vergleichbarer Blick in ein „Brockhaus Fachlexikon Recht“. In Ersterem nämlich wurde der Begriff Lizenz definiert als die „vom Inhaber eines Patentes, Gebrauchsmusters, einer Marke oder vom Urheber einem anderen erteilte Erlaubnis, sein Recht zu nutzen“.
Eine Franchise wiederum wurde definiert als „spezielle Art der Zusammenarbeit zwischen rechtlich selbstständigen Unternehmen, (bei der) der Franchisegeber dem Franchisenehmer gegen Entgelt bestimmte Rechte, z.B. Nutzung eines Firmen- und Markennamens“, überlässt.
Aus diesen beiden Kurzdefinitionen wird deutlich, dass eine Lizenz dem Lizenznehmer eine Nutzungserlaubnis an irgendeinem Recht gewährt, welches dem Lizenzgeber zusteht, dies gegen Zahlung einer Lizenzgebühr. Auch eine Franchise gewährt ein Recht an der Nutzung eines vollständigen Geschäftskonzeptes, und wird daher durchaus nicht ganz zu Unrecht auch als Franchiselizenz bezeichnet. Gerade aber der erste Satz des oben zitierten Lexikonartikels macht deutlich, dass die Gewährung der Lizenz an dem Geschäftskonzept nur die eine Seite der Medaille beim Franchising ausmacht. Wesentliches Charakteristikum einer Franchise ist die Zusammenarbeit zweier selbstständiger Unternehmer, bei der nicht nur Rechte gewährt werden. Vielmehr hat der Franchisenehmer auch die Pflicht, das entsprechende Geschäftskonzept umzusetzen. Der Franchisegeber seinerseits jedoch hat die Pflicht, den Franchisenehmer bei der Umsetzung des Geschäftskonzeptes zu unterstützen.
Eine Franchise geht also aufgrund der ausdifferenzierten Rechte und Pflichten beider Parteien und aufgrund der partnerschaftlichen Zusammenarbeit weit über eine Lizenz hinaus.
Das sind die Vor- und Nachteile im Franchisesystem
Da in einem Franchisesystem der Franchisegeber nicht nur Rechte einräumt, sondern sich auch zur Leistung umfassender Unterstützungsmaßnahmen, sowohl bei der Gründung des Franchise-Unternehmens durch den Franchisenehmer, als auch während der laufenden Zusammenarbeit, verpflichtet, spricht eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass das bereits vom Franchisegeber und möglicherweise anderen Franchisenehmern erfolgreich erprobte Geschäftskonzept auch bei dem neuen Franchisenehmer funktioniert und wirtschaftlich ertragreich ist. Der Franchisenehmer muss nicht alleine sehen, wie er das Geschäftskonzept umsetzt, sondern er kann sich auf die Hilfe des Franchisegebers verlassen.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass er keine eigenen Anstrengungen bei der optimalen Umsetzung unternehmen muss. Denn korrespondierend mit dem Recht zur Umsetzung hat er auch die Verpflichtung der Umsetzung übernommen. In vielen Franchiseverträgen ist daher auch ausdrücklich geregelt, dass der Franchisenehmer seine gesamte Arbeitskraft in seine Unternehmung stecken muss. Echte unternehmerische Selbstständigkeit korrespondiert hier beim Franchising mit einem engen Eingebundensein in feste Strukturen eines erprobten Geschäftsmodells.
Die Nachteile sind das Spiegelbild dieser Vorteile: der Franchisenehmer kann bei Nichtgefallen oder bei ausbleibendem wirtschaftlichem Erfolg nicht einfach seine Tätigkeit einstellen. Er hat sich weiterhin zu bemühen, das Beste zu geben und zur Weiterentwicklung des gesamten Franchise-Systems durch seinen konkreten je eigenen Standort beizutragen. Aufgrund der streng geregelten Umsetzungspflicht ist der Franchisenehmer auch in seiner eigenen Kreativität beschränkt. Trotz Selbstständigkeit bleibt er gebunden an die oft sehr detailliert formulierten Vorgaben und Richtlinien des Franchisegebers, die dieser erstellt hat, um die Einheitlichkeit des Markenerlebnisses für den Kunden zu erhalten.
Das sind die Vor- und Nachteile in einem Lizenzsystem
An dieser Stelle beschränken wir unseren Blick bei der Betrachtung von Lizenzen auf diejenigen Lizenzen, die in sachlicher Nähe zum Franchising das Recht zur Umsetzung eines Geschäftskonzepts beinhalten. Reine Markenlizenzen, Patentlizenzen, oder Lizenzen an anderen Rechten bleiben daher außen vor.
Auf den ersten Blick bietet ein Lizenzsystem Vorteile, denn eine Lizenz gewährt nur Rechte und beinhaltet keine Pflichten – außer der Pflicht, als Gegenleistung Lizenzgebühren zu zahlen. Ein Lizenznehmer im juristischen Sinne ist nicht verpflichtet das, was er nutzen darf, auch tatsächlich zu nutzen. Daher gibt es auch selten so etwas wie echte Lizenzsysteme, da eine Lizenz sich in der Regel auf die Vertragsbeziehung zwischen dem Lizenzgeber und dem jeweils einzelnen Lizenznehmer beschränkt.
Lediglich manche Systeme, die nach außen hin den Eindruck eines Franchisesystems vermitteln, sind in Wirklichkeit nur Lizenzsysteme. Dann nämlich, wenn sich im Vertrag keine Pflicht zur Umsetzung des Geschäftskonzeptes findet, und wenn der so genannte Franchisegeber auch keine nachhaltigen Verpflichtungen zur Unterstützung des so genannten Franchisenehmers übernimmt. Solche Systeme bieten den Vorteil, dass im Falle wirtschaftlichen Misserfolgs der Betrieb einfach eingestellt werden kann.
Aber auch der wesentliche Nachteil liegt auf der Hand: trotz des scheinbar Sicherheit gebenden erprobten Geschäftsmodells bleibt der Lizenznehmer auf sich allein gestellt, wenn er mit der Umsetzung vor Ort nicht zurechtkommt. Solche im rechtlichen Sinne als Lizenzsysteme zu betrachtende Geschäftskonzepte im Umfeld des Franchisings bilden aber auch deshalb die Ausnahme, weil auch der Lizenzgeber bei solch einer Vertragsgestaltung wenig Einfluss darauf hat, ob und wie gut sein Geschäftskonzept von seinen Lizenznehmern umgesetzt wird. Dies wird auf Dauer zu einer Verwässerung des Markenauftritts führen.
Fazit / Tipp für den nächsten Schritt
Letztlich kommt es beim Kennenlernen unterschiedlicher Franchise-, Lizenz- oder Vertriebssysteme nicht auf die konkrete Bezeichnung des Systems und noch viel weniger auf die konkrete Bezeichnung des dann einmal zu unterzeichnenden Vertrags an. Entscheidend ist es, vor einer Entscheidung für ein konkretes System zu überprüfen, welche Rechte und Verpflichtungen man eingeht, und welche Leistungen in dem konkreten System auch tatsächlich durch den jeweiligen Systemgeber erbracht werden.
Dazu ist einerseits die Überprüfung des Vertrages und der damit zusammenhängenden Richtlinien durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erforderlich. Andererseits ist es aber auch unverzichtbar, mit bereits bestehenden Franchise- bzw. Lizenznehmern zu sprechen, um herauszufinden, was in dem jeweiligen System tatsächlich gelebt wird, welche Leistungen tatsächlich erbracht werden und was von dem Systemnehmer tatsächlich erwartet wird. Die Entscheidung ist also in der Regel keine Entscheidung für oder gegen Franchising bzw. für oder gegen ein Lizenzsystem, sondern immer die Entscheidung für ein ganz konkretes Geschäftskonzept in seiner ganz konkreten rechtlichen Gestaltung und tatsächlichen Ausprägung.