Finanzierungsaufbau, Sicherheiten und Fördermittel

Inhaltsverzeichnis

Klaus Lockemann: Grüß Gott sehr geehrte Damen und Herren. Ich heiße Sie recht herzlich willkommen und freue mich auf Ihre Fragen. Klaus Lockemann.

Leser: Grüß Gott Herr Lockemann. Welche Unterstützung kann ich vom Franchisegeber bei der Erstellung des für die Finanzierung erforderlichen Businessplanes erwarten?

Klaus Lockemann: Der Franchise-Geber kann Sie in vielen Punkten bei der Erstellung des Business-Planes unterstützen. So kann z.B. der Franchise-Geber auf Erfahrungswerte, die er in der Vergangenheit gesammelt hat, zurückgreifen. Des Weiteren hat der Franchise-Geber auch schon Zahlen von einem anderen vergleichbaren Standort zur Verfügung, um die Prognosezahlen in Ihrem Plan zu bestätigen. Ich empfehle Ihnen, sprechen Sie mit Ihrem Franchise-Geber und nutzen Sie jede Hilfe, die Sie bekommen können.

Leser: Guten Tag, Herr Lockemann. Am liebsten würde ich als Filialleiter in ein Franchisesystem einsteigen und bei Erfolg den Betrieb als Franchisenehmer übernehmen. Ist ein solches Modell im Franchising vorstellbar?

Klaus Lockemann: Aus finanztechnischer Sicht ist die Vorgehensweise möglich. Als Filialleiter sind Sie im Angestelltenverhältnis und wechseln als Franchise-Nehmer in die Selbständigkeit. Weiterhin haben Sie dann auch den Überblick, wie gut Ihr zukünftiges Geschäft läuft, da Sie als Filialleiter auch einen Überblick über den Geschäftsablauf haben.

Leser: Gibt es Franchisesysteme, die auf eine Eintrittsgebühr verzichten oder diese erst nach der Anlaufphase verlangen?

Klaus Lockemann: Normalerweise ist die Franchise-Gebühr (Einstiegsgebühr) mit Inkrafttreten des Franchise-Vertrages fällig. Es gibt auch Franchise-Systeme, die eine Eintrittsgebühr nicht erheben. Dies ist vom Franchise-System zu Franchise-System unterschiedlich. Eine generelle Aussage kann man schlecht machen. Informationen zu den Gebühren verschiedener Franchise-Systeme können Sie z.B. hier (Franchiseportal) in der Online-Messe nachschauen.

Leser: Guten Tag Herr Lockmann, wie kann ich als Franchisenehmer herausfinden, ob es sich bei einem Franchisegeber um ein seriöses Unternehmen handelt? Insb. wenn es hier noch kaum Franchisenehmer gibt?

Klaus Lockemann: Sie sollten sich so viele Informationen über das System besorgen wie nur möglich. Sprechen Sie z.B. mit schon vorhandenen Franchise-Nehmer. Fragen Sie beim Deutschen Franchise Verband (DFV e.V.) an, ob der Franchise-Geber Mitglied im DFV e.V. ist, fragen Sie wer den Franchise-Vertrag erstellt hat, recherchieren Sie ggfs. Im Internet, fragen Sie Förder- und/oder Geldinstitute ob das Franchise-System schon bekannt ist, und fragen Sie den Franchise-Geber ob die KfW-Mittelstandsbank (früher DtA) das Franchise-System schon mal auf Förderfähigkeit geprüft hat. Wenn ja, so lassen Sie sich bitte das Bestätigungsschreiben der KfW-Mittelstandsbank zeigen.

Leser: Hallo Herr Lockemann, ich bin derzeit arbeitssuchend und möchte mich ggf. als Franchisenehmer selbständig machen. Sehen Sie hier Chancen in Hinblick auf Finanzierungsförderung?

Klaus Lockemann: Es gibt eine Vielzahl von Förderprogrammen, die entweder vom Bund (BRD) und/oder vom Bundesland zur Verfügung gestellt werden. Auch in Ihrer Situation gibt es mit Sicherheit die Möglichkeit einer Förderung. Wie diese allerdings jetzt aussehen kann, kann ich Ihnen ohne Details hier und heute nicht sagen. Sie können mich gerne per Email kontaktieren bzw. den FinanzCheck hier im Portal anwenden. Gerne helfe ich Ihnen weiter.

Leser: Welche Förderprogramme sind für Franchisenehmer besonders geeignet?

Klaus Lockemann: Die Finanzplanung mit Förderprogrammen muss auf Sie maßgeschneidert sein. Die evtl. Förderung hängt von mehreren Faktoren, wie z.B. Standort, Person, Branche, u.a.m. ab. Die Förderung kann dann vom Bund und/oder vom Bundesland geschehen. Für kleine Gründungen sind mit Sicherheit die Programme „MicroDarlehen“ und „StartGeld“ der KfW-Mittelstandbank zu nennen.

Leser: Kann man sich die Bank aussuchen, über die man Fördergelder beantragt? Ist man anschließend an diese Bank gebunden? Oder ist es besser, die bisherige Bank einzuschalten, auch wenn sie etwas teurer ist?

Klaus Lockemann: Bei den Förderprogrammen gilt das Hausbankprinzip. Hausbank bedeutet, dass es jedes Geldinstitut, das in Deutschland ansässig ist, und auch mit Förderprogrammen arbeitet, Ihre Hausbank sein kann. Da die Zinsen bei den Förderprogrammen gleich sind, kann es hier keine Wettbewerbvorteile geben. Ich empfehle Ihnen aber, immer zuerst mit Ihrer ‚Hausbank’(wo Sie ggf. schon jahrelang Kunde sind) zu sprechen.

Leser: Hallo Herr Lockemann Ich habe ein angebot für ein Franchising Betrieb bekommen nur kommt mir die Vertragslaufzeit von mindestens 5 Jahren etwas lange vor. Sind solche Vertragszeiten normal ???

Klaus Lockemann: Finanztechnisch sollte der Franchise-Vertrag eine Laufzeit von mind. 5 Jahre, mit einer einseitigen Option für den Franchise-Nehmer auf weitere 5 Jahre haben. Der Franchise-Vertrag sollte i. d. R. mit der Laufzeit der Fördermittel identisch sein. Die Förderprogramme für Sachinvestitionen laufen i. d. R. 10 Jahre. So sollte der Franchise-Vertrag auch eine Laufzeit von 10 Jahren haben.

Leser: Grüß Gott Herr Lockemann, gibt es Fördergelder, die grundsätzlich für Unternehmensgründungen vorgesehen sind, aber nicht für Franchising in Betracht kommen oder wird hier kein Unterschied gemacht?

Klaus Lockemann: Mir sind keine Förderprogramme bekannt, die ein Franchise-System generell ausschließen.

Leser: Guten Tag Herr Lockemann, welche Förderprogramme sind denn für Franchisenehmer besonders geeignet?

Klaus Lockemann: Es kommt darauf, was Sie wo und wie machen wollen. Das Förderangebot ist sehr umfangreich. Die Förderung muss somit auf Sie speziell abgestimmt werden. Die evtl. Förderprogramme berücksichtigen ggf. die Person (Existenzgründer, Selbständiger, etc.), die Branche, den Standort u.v.m.. Deshalb fällt es mir schwer, ohne weitere Angaben, Ihnen eine genaue Auskunft zu geben.

Leser: Guten Tag Herr Lockmann, ich habe Infomaterial von einem Franchisegeber vorliegen, der sehr neu ist. Der Franchisegeber bietet dafür den ersten 10 Franchisenehmern zusätzliche Vergünstigungen, z.B.kostenlose Standortanalysen und kostenlose Finanzierungsberatung. Ist das üblich bei neuen Franchisegebern am Markt oder muss ich das als "unseriös" abstempeln?

Klaus Lockemann: Es gibt auch ältere Franchise-Systeme, die die von Ihnen beschriebenen Leistungen ebenfalls kostenlos anbieten. Deshalb muss es nicht gleich unseriös sein. Nutzen Sie bitte jede Hilfe, die der Franchise-Geber Ihnen anbietet, um Ihnen den Start in die Selbständigkeit zu erleichtern.

Leser: Hallo Herr Lockemann, inwieweit hängt in der Praxis die Eintrittsgebühr mit der "Größe" des Geschäfts zusammen? Gibt es hier eine Kennzahl? Mir erscheint ein sonst plausibles Angebot bzgl. der Eintrittsgebühr sehr hoch?

Klaus Lockemann: Die Eintrittsgebühr hängt mit den Leistungen und das Know-hows des Franchise-Gebers zusammen, welches er Ihnen dann zur Verfügung stellt. Die Eintrittsgebühr sollte in einem ‚gesunden’ Verhältnis zu den Leistungen stehen. Eine Faustformel, bzw. eine Kennzahl ist mir persönlich nicht bekannt.

Leser: Welche förderungen können aus der arbeitslosigkeit her (außer Ich-Ag und Ü-Geld) in anspruch genommen werden ?

Klaus Lockemann: Wie schon erwähnt, gibt es sehr viele Förderungen. Diese könnten z.B. Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen, Bürgschaften u.v.m. sein. Die Möglichkeiten der Förderung hängen von Ihrem spez. Vorhaben ab. Eine allgemeine Aussage kann ich deshalb hier nicht machen. Bitte kontaktieren Sie mich per Email (sv-lockemann@t-online.de), damit ihn Ihnen weiter helfen kann.

Leser: Hallo, kann ich auch als Ausländer staatliche Hilfen nutzen?

Klaus Lockemann: Selbstverständlich, ja. Aber auch hier gilt, dass für Sie speziell ein Plan erstellt werden muss.

Leser: Die Bürgschaftsbanken stellen meines Wissens eine Art Eigenkapital zur Verfügung. Erfolgt die Beantragung auch über die Hausbank?

Klaus Lockemann: Alle öffentlichen Förderprogramme haben in Deutschland das so genannte Hausbankprinzip. Die Beantragung muss über die Hausbank geschehen. Dies wird sich auch in naher Zukunft nicht ändern.

Leser: Ich interessiere mich für einen Franchisegeber im Handelsbereich. Dieser nimmt den Franchisenehmern außer dem Handel als Kerngeschäft sämtliche Arbeiten wie Fibu, Steuerfragen, Kundenaquise, Warenwirtschaft, etc., wenn auch gegen Finanzierungsbeteiligung, ab. Das wäre für mich ideal, klingt aber "zu einfach" Ist das durchaus gängige Geschäftspraxis?

Klaus Lockemann: Die Leistungen des Franchise-Gebers sind von System zu System sehr unterschiedlich. Grundsätzlich gilt, desto mehr Leistung, desto mehr müssen Sie dafür bezahlen. Wenn Ihr Franchise-Geber Ihnen eine Vielzahl von Leistungen anbietet, so lässt er sich diese dann auch von Ihnen bezahlen. Die von Ihnen beschriebenen Leistung(en) kann für ein Franchise-System eine normale Vorgehensweise sein.

Leser: Gibt es Franchisegeber im Einzelhandel, die in der Anfangsphase ihren Partnern Kommissionsware zur Verfügung stellen?

Klaus Lockemann: Die Hilfestellungen der Franchise-Geber zu ihren Franchise-Nehmern sind gerade in der Anfangsphase einer Selbständigkeit sehr unterschiedlich. Evtl. Hilfestellung durch Kommissionsware ist durchaus eine gängige Vorgehensweise.

Leser: Guten Tag Herr Lockemann, ein Franchisegeber möchte eine Eintrittsgebühr von ca. 15000 EUR, Monatsgebühr: 500 EUR und Umsatzabgabe von 5% bei einem zu erwartenden Umsatz (lt. Franchisegeber) von ca. 10.000 EUR im Monat und bei Wareneinsatz von 5500 EUR im Monat. Ist das realistisch? Gibt es hier so etwas wie "Faustformeln"? Können Sie Literatur oder Links hierzu empfehlen?

Klaus Lockemann: Der Deutsche Franchise-Verband e.V. –kurz: DFV e.V.– in Berlin hat sehr gutes Material zu diesem Thema. Meine Empfehlung: Bitte nehmen Sie mit dem DFV e.V. in Berlin Kontakt auf (Deutscher Franchise-Verband e. V., Luisenstraße 41, 10117 Berlin, Tel.:030/278902-13, Fax:030/278902-15 ,www.dfv-franchise.de), und lassen ich das Zahlenmaterial geben. Der DFV e.V. kann Ihnen in dieser Angelegenheit mit Sicherheit sofort weiterhelfen.

Leser: Hallo Herr Lockemann, Wie ist die Haftung, wenn mein Franchisegeber (GmbH) insolvent geht? Gibt es hier eine Haftungsfreistellung seitens der Bank?

Klaus Lockemann: Grundsätzlich gilt, dass der Kreditnehmer für die Kredite/Darlehen haften muss. Eine Haftungsfreistellung seitens der Bank in einem Insolvenzverfahren des Franchise-Gebers ist mir nicht bekannt. Das Insolvenzverfahren selbst wird durch den eingesetzten Insolvenzverwalter geführt. Ich gehe davon aus, dass Sie als Franchise-Nehmer für Kredite/Darlehen haften müssen.

Leser: Ich bin zur Zeit mit ca 2500 EURO verschuldet. Kann man trotz Schulden Fördergelder bekommen ? Bei sagen wir mal einem Förderfähigen Konzept (franchising).

Klaus Lockemann: Der Dreh- und Angelpunkt ist hier die Hausbank. Da alle Förderprogramme über die Hausbank beantragt und ausgereicht werden müssen, muss die Hausbank dem Antrag zustimmen. Ich persönlich habe schon Fälle erlebt, wo der Antragsteller (zukünftige Franchise-Nehmer) noch höher verschuldet war. Die Hausbank war vom Konzept überzeugt und hat trotz der Schulden, das Vorhaben begleitet. Meine Empfehlung: Sprechen Sie bitte mit Ihrer Bank und legen Sie Karten offen auf dem Tisch.

Klaus Lockemann: Herzlichen Dank für die Diskussion. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende, Ihr Klaus Lockemann.




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