Die Steuer: Was muss man als Existenzgründer an Steuern entrichten?

Die Steuern sind bereits im Vorfeld der Firmengründung zu berücksichtigen. Je nach Art des Unternehmens fallen Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer sowie Vor- und Umsatzsteuer an. Eine Besonderheit im Steuerrecht ist die Kleinunternehmerregelung.

Die Steuer: Was muss man als Existenzgründer an Steuern entrichten?

Die Steuern sind bereits im Vorfeld der Firmengründung zu berücksichtigen. Je nach Art des Unternehmens fallen Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer sowie Vor- und Umsatzsteuer an. Eine Besonderheit im Steuerrecht ist die Kleinunternehmerregelung, die den Selbstständigen von der Umsatzsteuer befreit. Falls Personal eingestellt wird, kommt noch die Zahlung von Lohnsteuer hinzu.

Um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden, muss ein Unternehmer seine Einkünfte und Ausgaben glaubhaft darstellen können. Mit einer ordentlichen Buchführung behält er den Überblick über sein Einkommen, seine Steuern und die Geschäftsentwicklung. Er füllt die Steuererklärungen korrekt aus und vermeidet Steuernachzahlungen oder Schlimmeres, wie ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Vater Staat braucht die Steuereinnahmen aus der Wirtschaft dringend und versteht in Sachen Geld und Finanzen keinen Spaß.

Existenzgründung beim Finanzamt anmelden

Der erste Schritt eines Unternehmensgründers in Puncto Steuern ist die Meldung seiner Firma beim Finanzamt. Bei der Gewerbeanmeldung in Deutschland benachrichtigt die Behörde zwar ihr örtliches Finanzamt. Doch bis die Aktenstapel abgearbeitet sind und das Finanzamt erste Forderungen stellt, kann lange Zeit vergehen. Unter Umständen sind die ersten Steuerzahlungen dann längst überfällig und es kann zu Verspätungs- oder Säumniszuschlägen kommen.

Verspätungszuschläge können in Deutschland bis zu einer Maximalhöhe von 25.000 Euro erhoben werden. Bei einer verspäteten Abgabe der ersten Steuererklärung setzen die Finanzämter jedoch meist nur Beträge im unteren dreistelligen Bereich an. Wird die festgesetzte Steuer nicht bis zum Fälligkeitstag bezahlt, berechnet das Amt für jeden angefangenen Monat einen Säumniszuschlag von 1 Prozent des Steuerbetrags.

Wann ist die erste Steuererklärung abzugeben?

Ein Hinweis vorweg: Die Tage der papiernen Steuererklärungen sind gezählt. Die meisten Finanzämter in Deutschland akzeptieren nur noch die elektronische Abgabe mittels einer Software oder des Elster-Online-Systems. Belege können nach wie vor in Papierform eingereicht werden.

Deutsche Unternehmer, die ihre Steuererklärung selbst ausfüllen, müssen die Erklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres abgegeben haben. Das heißt letzter Stichtag für die Steuererklärung des Jahres 2017 ist Mai 2018. Andererseits ist es nicht sinnvoll, die Steuererklärung bereits zu Jahresbeginn einzureichen. Erst im Laufe der nächsten zwei, drei Monate schicken zum Beispiel die Vermieter ihre Kostenrechnungen oder Banken die Zinsertragsbescheide des abgelaufenen Jahres ein. Diese müssen als Einnahmen bzw. Ausgaben in die Steuererklärung mit eingerechnet werden.

Wer einen Steuerberater mit der Steuererklärung beauftragt, muss sie erst zum 31.12. des Folgejahres abgeben lassen. Fristverlängerungen sind möglich: Der Steuerberater kann sie beim Finanzamt beantragen.

Die vorab genannten Regelungen gelten für Deutschland. Informationen über die Einkommensteuer und Steuererklärung in Österreich erteilt das Bundesministerium für Finanzen (BMF). Steuererklärungen können online abgegeben werden.

Auch in der Schweiz muss jährlich eine Steuererklärung eingereicht werden. Stichtag ist nach Schweizer Steuerrecht der 31. März des Folgejahres. Der Wert wird nach Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern berechnet. Informationen zu Steuersätzen und Abgabe siehe Steuererklärung Schweiz.

Die Einkommensteuer

Die wichtigste und meist auch höchste Steuer eines Unternehmers ist die Steuer auf das Einkommen. Während der Arbeitnehmer seine Steuern monatlich automatisch vom Bruttolohn abgezogen bekommt und sich per Lohnsteuerjahresausgleich zu viel Gezahltes zurückerstatten lässt, muss der Unternehmer seinen Beitrag zur Staatskasse als Einkommensteuer selbst zahlen. Nach Eingang der Steuererklärung schickt das Finanzamt den sogenannten Steuerbescheid oder die Steuerfestsetzung. Meist geschieht dies nach zwei oder drei Wochen. Der zu zahlende Steuer-Betrag enthält auch den Solidaritätszuschlag und ist in der Regel innerhalb von vier Wochen zu zahlen.

Die Einkommensteuer berechnet sich aus dem Gewinn. Das wesentliche Element zu seiner Berechnung ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR. In ihr werden die betrieblichen Ausgaben von den Netto-Einnahmen abgezogen. Des Weiteren sind Vorsorgeaufwendungen wie Alterssicherung und Betriebskosten wie Miete oder Versicherungen ganz oder teilweise absetzbar.

Fällig wird die Einkommensteuer erst ab dem Überschreiten des Grundfreibetrags. Er sichert das Existenzminimum des Steuerzahlers und wird für jedes Jahr neu festgesetzt (2017 für Ledige in Deutschland 8.820 €). Wie viel Geld letztlich anfallen könnte, lässt sich auf einem Einkommensteuer-Online-Rechner ungefähr abschätzen.

Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Anhand der jeweils letzten Steuererklärung setzen die Finanzämter in Deutschland eine monatliche oder vierteljährliche Vorauszahlung fest. Bei monatlicher Festsetzung fordert das Amt den steuerpflichtigen Unternehmer zur Vorauszahlung eines Zwölftels der letzten Jahressumme auf. Bei rückläufigen Einnahmen kann der Steuerzahler eine geringere Vorauszahlung vereinbaren. In der nächsten Jahressteuererklärung wird die ermittelte neue Einkommensteuer mit den eingegangenen Vorauszahlungen verrechnet zu einem Soll oder zu erstattenden Guthaben.

Der Unternehmer-Anteil der Lohnsteuer

Bei der monatlichen Lohnabrechnung seiner Angestellten muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer vom Bruttolohn abziehen und als Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt entrichten. Dies gilt in Deutschland und für die Lohnsteuer auch in Österreich. Das Schweizer Steuerrecht kennt Abweichungen bei der Besteuerung: Hier erheben sowohl Bund als auch Kanton und Gemeinden Einkommensteuern auf den Arbeitnehmerlohn.

Die Umsatzsteuer

Wer Waren und Dienstleistungen verkauft, schlägt auf den Nettopreis Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer auf. In Deutschland sind dies in wenigen Branchen wie Taxigewerbe, Hotellerie oder Öffentlichem Nahverkehr 7, in den meisten Branchen jedoch 19%. (Österreich 2017: 20%, ermäßigte Sätze 10 bzw. 12%, Schweiz 2017: 8 Prozent allgemein, 3,8% bei Beherbergungsleistungen, 2,5% bei Artikeln des täglichen Bedarfs wie Lebensmitteln). Diese Umsatz-Steuer ist ein durchlaufender Posten. Der Unternehmer behält sie nicht ein, sondern führt sie direkt ans Finanzamt ab. Daher ist es sinnvoll, für die Steuern ein separates Konto anzulegen, beispielsweise ein Tagesgeldkonto.

Was ist der Vorsteuerabzug?

Von der Umsatzsteuer abzuziehen ist die sogenannte Vorsteuer. Sie entspricht der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer auf alle Waren und Dienstleistungen, die der Unternehmer für seinen Betrieb eingekauft hat. 

Die Umsatzsteuervoranmeldung

Monatlich oder vierteljährlich muss der Unternehmer in Deutschland bis zum 10. des Folgemonats eine aktuelle Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben und die fällige Summe an Steuern zahlen.

Die Umsatzsteuererklärung

Gemeinsam mit der Einkommensteuer gibt der Unternehmer mit seiner Jahres-Steuereklärung auch die Umsatzsteuererklärung ab. Sie fasst die Summen aus den Umsatzsteuervoranmeldungen zusammen und korrigiert sie gegebenenfalls.

Eine Ausnahme besteht für sogenannte Kleinunternehmer. Wer in Deutschland unter die Kleinunternehmerregelung fällt, muss auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Voraussetzung ist, dass die prinzipiell umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen des Vorjahres nicht über 17.500 Euro lagen. Die Kleinunternehmerregelung muss beim Finanzamt beantragt werden.

Die Gewerbesteuer

Fast alle deutschen Unternehmen müssen Gewerbesteuer zahlen. Ausgenommen sind lediglich Freiberufler wie Ärzte, Künstler, Unternehmensberater, Steuerberater oder Architekten, aber auch Landwirte und Förster. Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen erhoben und richtet sich nach dem örtlichen Hebesatz. Dieser variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Besonders die Speckgürtelgemeinden großer Städte locken mit niedrigen Hebesätzen, die zumeist deutlich niedriger als in den angrenzenden Metropolen ausfallen. Aus diesem Grund siedeln sich gerade mittelständische Unternehmen oft in den Vororten an.

Berechnet wird die Gewerbesteuer nach dem Unternehmens-Gewinn. Dabei haben Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften einen Vorteil: Sie können einen Freibetrag von 24.500 Euro abziehen. Vom übriggebliebenen Betrag werden 3,5% für die Steuereinnahmen errechnet. Diese 3,5% werden wiederum mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, zum Beispiel 490% in München oder 330% im benachbarten Oberföhring. Die Gewerbesteuer muss nach dem ersten Geschäftsjahr ans Finanzamt entrichtet und danach vierteljährlich nach der amtlicher Festsetzung vorausgezahlt werden.

Achtung: Im Steuerrecht Österreichs und der Schweiz gelten bei diesen Steuern abweichende Regelungen!

Die Körperschaftssteuer

Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG zahlen neben der Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer auch eine Körperschaftssteuer. In Deutschland liegt der Steuersatz bei 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens plus eines Solidaritätszuschlages. In Österreich werden 25 Prozent erhoben. In der Schweiz gibt es eine Bundeskörperschaftssteuer sowie Kantons- und Gemeindekörperschaftssteuern. Der durchschnittliche Gesamtsatz liegt bei rund 20 Prozent. Gerade die Gründer von Gesellschaften sollten sich zum jeweiligen Steuerrecht und die Höhe der Besteuerung Hilfe durch Steuerberater holen.

Hier geht's weiter: Die Versicherung




Spannende Franchise-Angebote für deine Gründung

  • Top-Angebot

    Sushi Palace

    Sushi Lieferservice
    Sushi Palace

    Sushi wie von Meisterhand: Ihre Kundschaft wird begeistert sein. Eröffnen Sie jetzt Ihren Lieferservice auf Sterne-Niveau!

    Benötigtes Eigenkapital: ab 10.000 €
  • Top-Angebot

    bp

    Betrieb von Tankstellen inklusive Shops, Bistros und Waschanlagen
    bp

    Eröffnen Sie als Franchisepartner*in Ihren eigenen bp-Standort und bieten Sie Ihrer Kundschaft nicht nur einen Ort zum Tanken, sondern zum Erleben.

    Benötigtes Eigenkapital: ab 70.000 €
  • Top-Angebot

    Domino's Pizza

    Franchisesystem, Pizzalieferdienst
    Domino's Pizza

    Begeistere als Franchisepartner*in von Domino´s Pizza mit deinem Lieferdient Pizzaliebhaber*innen täglich mit frischen Zutaten in bester Qualität!

    Benötigtes Eigenkapital: ab 120.000 €
  • Top-Angebot

    Worldsoft-Partner

    Worldsoft-Partner
    Worldsoft-Partner

    Worldsoft: Europas größte Internet Agentur mit Websites, Apps und Online Marketing für kleine und mittlere Unternehmen. Jetzt Lizenzen sichern!

    Benötigtes Eigenkapital: ab 0 €
  • Top-Angebot

    Mrs.Sporty

    Das maßgeschneiderte Franchise-System: Frauensport-Club mit Fokus auf persönliche Betreuung
    Mrs.Sporty

    Der Sportclub für Frauen in deiner Region und das Nr. 1 Erfolgssystem für dich als Franchise-Partner*in!

    Benötigtes Eigenkapital: ab 15.000 €
  • Top-Angebot

    Papa Luigi

    Verkauf von italienischen Eisspezialitäten in mobilen Verkaufsanhängern
    Papa Luigi

    Eröffne dein eigenes Eis-Mobil und biete deiner Kundschaft als Partner*in von Papa Luigi unvergleichliche Eiskreationen in höchster Qualität.

    Benötigtes Eigenkapital: ab 20.000 €

    Die neuesten Angebote im FranchisePORTAL

    • Brandneu

      NZA New Zealand Auckland

      NZA-Monobrand Markenstore für Männermode
      NZA New Zealand Auckland

      Bringe das Gefühl von Freiheit und Abenteuer in deinen eigenen NZA-Store: Hier verkaufst du angesagte Männermode – für alle, die das Raue und Schöne lieben.

      Benötigtes Eigenkapital: ab 50.000 €
    • Top-Angebot

      andys.cc

      Manage dein Shared Office sowie Büro-Immobilien
      andys.cc

      Gestalte die Arbeitswelt von morgen mit. Werde Franchise-Partner:in von andys und eröffne deinen eigenen Coworking-Space. Du schaffst flexible Lösungen von Kleinbüros bis Open Spaces für Selbstständige, KMUs und große Unternehmen. Welcome to New Work.

      Benötigtes Eigenkapital: ab 25.000 €
    • Heiuki Share

      Franchise für HEIUKI SUP & Kajak Automatensysteme
      Heiuki Share

      Stand-Up-Paddle-Boards und Kajaks aus dem Automaten? Hört sich verrückt an, ist aber ein einzigartiges Konzept, um Wassersport an den Mann und die Frau zu bringen. Bist du bereit, das Paddel in die Hand zu nehmen?

      Benötigtes Eigenkapital: ab 5.000 €
    • Paradox Museum

      Erlebnisunterhaltung/ Edutainment
      Paradox Museum

      Verzaubere Menschen mit fantastischen Illusionen. Starte deine Karriere als Geschäftsführer:in mit deinem eigenen PARADOX Museum, in dem Realität und Illusion ineinander fließen.

      Benötigtes Eigenkapital: ab 150.000 €
    • Wiki Wiki Poke

      Restaurant und Catering für Poke Bowls, Baos und Soups im hawaiianischen Style
      Wiki Wiki Poke

      Erobere mit dem Franchise Wiki Wiki Poke die Liebhaber*innen gesunder, frischer und köstlicher Poke Bowls in deiner Region im Sturm. Werde Partner*in!

      Benötigtes Eigenkapital: ab 20.000 €
    • Brian Tracy Solutions

      Du möchtest Menschen und Unternehmen helfen, ihr volles Potenzial zu entfalten?
      Brian Tracy Solutions

      Mit Brian Tracy Solutions baust du dein eigenes erfolgreiches Coaching- und Trainingsunternehmen mit Erfolgsgarantie auf. Setze auf das bewährte Franchise-Konzept des Top-Speakers & Autors Brian Tracy.

      Benötigtes Eigenkapital: ab 30.000 €

      Diese Branchen könnten dich interessieren