Aspekte der Franchise-Finanzierung

Inhaltsverzeichnis

Klaus Lockemann: Guten Morgen meine Damen und Herren. Ich darf Sie ganz herzlich zu dem Live-Chat begrüßen. Heute haben wir ein sehr interessantes Thema: Die Finanzierungen, Finanzplanung im Franchising. Ich freue mich auf Ihre Fragen.

Leser: Guten Morgen, lieber Herr Lockemann: Brauchen Existenzgründer für die Vorbereitung ihres Gründungsvorhabens spezielle Kenntnisse in Finanzplanung?

Klaus Lockemann: Der Franchise-Nehmer ist ein eigenständiger Unternehmer mit allen Rechten und Pflichten. Deshalb sollten bei der Existenzgründung Grundkenntnisse im Bereich der Finanzplanung vorhanden sein. Diese Grundkenntnisse können durch Seminare (z.B. Existenzgründungsseminare bei der IHK) erworben werden.

Leser: Hallo Herr Lockemann! Enthält die Förderdatenbank des Bundes einen vollständigen Überblick über die für Gründer in Betracht kommenden Förderprogramme? Erfordert die Beantragung von Fördermitteln ebenfalls spezielle Kenntnisse?

Klaus Lockemann: Zurzeit haben wir ca. 3.000 verschiedene Förderprogramme in Deutschland. In der von Ihnen angesprochenen Datenbank sind leider nicht alle Förderprogramme vorhanden. Allerdings sind alle wichtigen Förderprogramme für die Gründung vom Bund und von den Bundesländern in der Datenbank vorhanden. Aus diesen Förderprogrammen muss ein „Fördermix“ für den Gründer erstellt werden, basierend auf den vorhandenen / nicht vorhanden Eigenkapital und vorhandenen / nicht vorhandenen Sicherheiten. Des Weiteren müssen die Investitionen, Standort und Branche berücksichtigt werden. Ich empfehle immer, einen guten und seriösen Berater für den Aufbau der Finanzierung mit Fördermitteln heranzuziehen.

Leser: Guten Morgen an alle Chat-Teilnehmer. Herr Lockemann, könnten Sie mir sagen, ob sich die Fördermittelberatung der KFW auf die eigenen Programme Beschränkt? Kann ich von einer objektiven Beratung im Interesse des Antragsstellers ausgehen? Stehen die KfW-Förderberater mir kostenfrei zur Verfügung?

Klaus Lockemann: Guten Morgen. In der Regel bezieht sich die Beratung der KfW auf die eigenen Förderprogramme. Die Berater der KfW weisen auch darauf hin, dass evtl. Förderprogramme des Bundeslands mit eingebracht werden können. Die Beratung der Förderprogramme der Bundesländer machen nicht die KfW-Berater, sondern vielmehr die Berater der einzelnen Förderinstitute der Bundesländern. Die Beratung der Berater der einzelnen Förderinstitute, z.B. KfW, LfA, etc. sind kostenlos. Allerdings erhalten Sie hier in der Regel auch nur eine grundlegende Beratung.

Leser: Guten Morgen. Mit welchen Zahlen muss ich als Gründer die Erfolgswahrscheinlichkeit meines Gründungsvorhabens im Businessplan belegen?

Klaus Lockemann: Wir sind hier im Bereich des Franchisings. Dies bedeutet, dass von einem vergleichbaren schon bestehenden Franchise-Nehmer an einem vergleichbaren Standort zur Untermauerung der prognostizierten Zahlen vorgelegt werden sollten. Dies könnten so genannte Betriebswirtschaftliche Auswertungen – kurz BWAs , oder Jahresabschlüsse des Vergleichpartners sein. Wenn das Franchise-System dem Geld- und/oder Förderinstitut nicht bekannt sein sollte, könnten auch die Jahresabschlüsse und BWAs des Franchise-Gebers abverlangt werden, um den Erfolg des Franchise-Systems zu belegen.

Leser: Kann ich trotz des Erhalts von Fördermitteln eine Teilzeitstelle annehmen, falls das Geld nicht zum Überleben ausreichen sollte? Natürlich müsste ich meine unternehmerische Tätigkeit in diesem Fall vorübergehend einschränken.

Klaus Lockemann: Ein heikles Thema. Wenn Sie eine Existenzgründung durchführen, sollten Sie davon auch leben können – eben eine Existenzgründung (wie der Name es sagt). Sollten Sie eine Nebenbeschäftigung anstreben, also keine Existenzgründung, so gibt es nur wenige Fördermitteln, die das Vorhaben finanzieren können. Dabei gibt es auch die Regelung, dass Sie nach einer gewissen Laufzeit, i. d. R. nach 3 Jahren, aus dem Nebenbetrieb einen Haupterwerb machen und dann davon Ihre Existenz bestreiten können.

Leser: Ich möcht mich gern in ein bestimmtes Franchise-Netzwerk einkaufen, hab aber kein Eigenkapital. Krieg ich die Franchise-Lizenz trotz eines negativen Schufa-Eintrags finanziert?

Klaus Lockemann: Kein Eigenkapital und ein Negativeintrag bei der Schufa könnten dazu führen, dass Sie von dem Geldinstitut, Bank (Hausbank) keine Finanzierung angeboten bekommen. Es kommt dabei aber auch darauf an, wie hoch die Finanzierungssumme ist, und um welchen negativen Eintrag es sich bei der Schufa handelt. Schauen Sie sich bitte auch Ihren Score bei der Schufa an (Selbstauskunft der Schufa). Diese Zahl (max. 100) gibt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit Sie lt. Schufa einen aufgenommenen Kredit wieder zurück bezahlen, Beispiele – 97,9 = 97,9% / 5,8 = 5,8%.

Leser: Wie viel Eigenkapital muss ich bei der Finanzierung einer Unternehmensgründung mindestens einbringen? Wie hoch darf der Anteil des Bankkredits und der Fördermittel ausfallen?

Klaus Lockemann: Sie sollten mind. 15% bis 20% der Gesamtinvestitionssumme an Eigenmittel nachweisen können. Es gibt Förderprogramme, die einen Einsatz von mind. 15% Eigenkapital vorschreiben. Sicherlich, Ausnahmen bestätigen die Regeln, so sind auch Finanzierungen ohne Eigenkapital schon geschehen. Ob diese Finanzierungen sinnvoll sind, steht auf einem anderen Blatt, wie z. B. bei so genannten Kleinstgründungen. Ich empfehle immer einen Eigenkapitaleinsatz von mind. 15% - 20% der Investitionen. Die restlichen 85% - 80% der Finanzierung können mit öffentlichen Fördermitteln und/oder mit Hausbankdarlehen dargestellt werden.

Leser: Brauche ich für die Beantragung von Fördermitteln Sicherheiten? Trägt die Hausbank, über die ich Fördermittel beantrage, selbst einen Teil des finanziellen Risikos? Kann ich mir für die Beantragung der Fördermittel eine andere Bank suchen, wenn mich meine Hausbank nicht dabei unterstützen will?

Klaus Lockemann: Die Aussage ist, dass erstmals auch die öffentlichen Fördermittel grundsätzlich banküblich zu besichern sind. Dabei gibt es folgende Ausnahmen: 1. Die eigenkaptalersetzende Förderprogramme müssen nicht banküblich besichert werden, weil die Gründerperson hierfür persönlich haftet; 2. sollten die banküblichen Sicherheiten nicht ausreichend sein, so können bei einigen Förderprogrammen eine so genannte Haftungsfreistellung beantragt werden (je nach Bundesland unterschiedlich, max. bis 70%); 3. Sollte das Förderprogramm keine Haftungsfreistellung haben, so kann eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden (max. 80%). Dabei ist zu beachten, dass eine Haftungsfreistellung und eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank zusammen nicht zulässig ist, also entweder Haftungsfreistellung oder Ausfallbürgschaft. Die restlichen max. 30% bzw. 20% trägt dann die Hausbank. Selbstverständlich können Sie Ihr Vorhaben auch bei einer anderen Bank / Sparkasse vorstellen. Allerdings darf der Antrag bei dem Förderinstitut nur einmal gestellt werden, d.h. Sie müssen sich dann entscheiden, mit welchem Geldinstitut Sie dann zusammen arbeiten wollen.

Leser: Unterstützt einen die Arbeitsagentur auch dann finanziell bei der Existenzgründung, wenn man sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt hat? Gibt es in solchen Fällen gesetzliche Sperrfristen oder hängt man vom guten Willen der Arbeitsagentur ab?

Klaus Lockemann: Seit Ende letzten Jahres haben wir diesbezüglich eine neue Regelung. Wenn Sie den Gründungszuschuss beantragen, müssen Sie mind. einmal Leistungen nach Sozialgesetzbuch bezogen haben. Das heißt, Sie müssen mind. einmal Arbeitslosengeld bezogen haben. Wenn Sie gekündigt haben, können Sie eine Sperrfrist bis zu 3 Monaten von der Agentur für Arbeit bekommen. Letztendlich gilt es hier das Regionalprinzip, was bedeutet, dass Ihre Agentur vor Ort entscheidet.

Leser: Ich möchte Sie um einen Rat bitten: Wie finde ich einen kompetenten Gründungsberater, der mir keine Franchise-Lizenz verkaufen will, sondern mich neutral in allen Aspekten der Gründung berät?

Klaus Lockemann: Ein sehr interessantes Thema. Leider gibt es immer mehr Berater und Institutionen, bei denen der Vertrieb von Lizenzen im Vordergrund steht. Eine unabhängige Beratung können Sie hier nicht erwarten. Ihre zuständige IHK bzw. HWK könnte Ihnen helfen, einen entsprechenden Berater zu finden. Wenn Sie aber ganz sich sein wollen, einen unabhängigen Berater zu finden, darf ich Ihnen die Datenbank der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen empfehlen (www.svv.ihk.de – Suchbegriff: Finanzierungen / Finanzplanung). Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen fertigen nicht nur Gutachten, sondern beraten auch.

Leser: Hallo Herr Lockemann! Kennen Sie zufällig einen Franchisegeber, der einem engagierten Partner nach einer Privatinsolvenz eine neue Chance würde? Ich könnte die Einstiegsgebühr dann mit Zinsen monatlich abstottern.

Klaus Lockemann: Tut mir leid, da kann ich Ihnen leider nicht helfen, da ich keine Franchise-Systeme bzw. Lizenzen vertreibe oder verkaufe. Ich darf Sie bitten, sich evtl. im Internet zu informieren. Ein Anlaufpunkt könnte die Online-Messe hier im Franchise Portal sein. Suchen Sie sich das für Sie entsprechendes Franchise-System heraus und kontaktieren Sie es dann.

Leser: Welche Vermögensgegenstände werden häufig als Sicherheiten für Gründungsdarlehen eingesetzt und von welchen Abschlägen ist dabei auszugehen?

Klaus Lockemann: Angefangen von Immobilien bis hin zu Wertpapieren, Geldanlagen u.v.m.. Die von Ihnen erwähnten Abschläge sind ganz unterschiedlich. Es würde, mit Verlaub gesagt, hier den Rahmen sprengen, eine umfassende Erläuterung bzgl. der Sicherheiten und dessen Abschläge, zu geben. Grundsätzlich kann man sagen, dass bei Immobilien der Verkehrswert angesetzt wird. Aber auch hier gelten Richtlinien, wie hoch die max. Beleihungsgrenze dann sein darf. Bei Wertpapieren ist ein Sicherheitsabschlag schwierig zu ermitteln, da wir heute nicht wissen, wie sich die Papiere in der Zukunft entwickeln. Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass selbst Staatsanleihen große Schwankungen unterliegen können. In jedem Fall sollten Sie Ihre Vermögensgegenstände von dem Geldinstitut oder von einem entsprechenden seriösen Berater bewerten lassen.

Leser: Die Bank hat mit Kündigung vom Girokonto gedroht, wenn es geschäftliche Einnahmen gibt. Soll ein gewerbliches Konto eröffnen. Kann ich aber wegen Schufa-Eintrag nicht. Ist wirklich blöd, was soll ich tun?

Klaus Lockemann: Es ist richtig, wenn Sie einen Gewerbetrieb betreiben, dass Sie dann ein so genanntes Geschäftskonto benötigen. Es sollte eigentlich auch kein Problem, dass Geschäftskonto zu eröffnen. Allerdings wird das Konto erstmals nur auf Guthabenbasis geführt. Ein Kontokorrentkredit wäre somit ausgeschlossen. Allerdings verstehe ich Ihre Bank nicht, dass einerseits auf das Geschäftskonto hingewiesen wird, andererseits aber nicht das Konto eröffnen will. Notfalls müssten Sie die Bank wechseln.

Leser: Stimmt es, dass ich keinen Gründerkredit mehr erhalte, wenn die Gründung bereits eingeleitet wurde? Ich musste bei dem zur Vermietung stehenden Ladenlokal schnell zugreifen und konnte nicht irgendwelche Finanzierungszusagen abwarten.

Klaus Lockemann: Es gibt bei den Fördermitteln einige Richtlinien, die zu beachten sind. Grundsätzlich können Sie auch nach der Gründung noch einen „Gründerkredit“, unter Beachtung der Richtlinien erhalten. Es gibt Fördermitteln für Gründungen, die sogar noch innerhalb von 3 Jahren nach der Gründung in Anspruch genommen werden können. Auf Grund Ihrer spezifischen Begebenheiten (Eigenkapital, Investitionen, u.v.m.) können Sie mit Sicherheit noch Fördermittel beantragen. Rein zur Information: mein ältester Auftraggeber war ein Facheinzelhandel aus dem Jahr 1903, und hat für seine Investition Fördermittel bekommen. Das Problem scheint hier woanders zu liegen. Es hat den Anschein, dass der Vermieter / Makler „Druck“ macht, um eine Vermietung zu bekommen. Sie sollten bitte sehr vorsichtig sein, wenn Sie noch keine Finanzierunghaben und einen Mietvertrag unterschreiben. Die Gefahr ist, dass Sie evtl. Räumlichkeiten anmieten und später keine Finanzierung bekommen. Der Mietvertrag bleibt dann i.d.R. bestehen und Sie haben dann Räumlichkeiten angemietet und können, auf Grund der gescheiterten Finanzierung, Ihr Vorhaben nicht starten.

Leser: Ist eine Nachfinanzierung seitens der Bank problemlos möglich, wenn ich meinen Finanzierungsbedarf im Businessplan zu niedrig einschätzen sollte? Oder muss ich damit rechnen, dass mir Planungsfehler als Mangel an unternehmerischer Eignung ausgelegt werden?

Klaus Lockemann: Eine Nachfinanzierung gestaltet sich immer als sehr schwierig. Grundsätzlich ist eine Nachfinanzierung immer ein Fehler. Dies könnte Ihnen und/oder Ihren Berater tatsächlich als Fehler angeheftet werden, da keine professionelle Planung gemacht worden ist. Als Erstes sollten Sie sich mit der Bank/Sparkasse zusammensetzen und erläutern, warum eine Nachfinanzierung notwendig ist. Eine gute Bank/ Sparkasse ist auch daran gelegen, Lösungen zu finden.

Leser: Wie beurteile ich die Angemessenheit der von einem Franchise-Geber geforderten Einstiegsgebühr sowie der laufenden Gebühren im Hinblick auf die Unterstützungsleistungen und die Ertragschancen?

Klaus Lockemann: Ein tolles und sehr interessantes Thema! Lassen Sie sich bitte genau erklären (was wird im Franchise-Vertrag dazu ausgeführt?) was Sie für Ihre Zahlung erhalten. Welche Dienstleistungen, wie z.B. Consultingmaßnahmen, Unterstützung, etc. bekommen Sie für Ihr Geld. Sie dürfen auch fragen, auf welcher Basis die Gebühren vom Franchise-Geber kalkuliert worden sind. Sprechen Sie unabhängig mit schon bestehenden Franchise-Nehmern des Systems und fragen Sie nach deren Zufriedenheitsgrad. Lassen Sie sich ggf. BWAs vom Pilotprojekt und von einem vergleichbaren Franchise-Nehmer vorlegen, um zu erkennen, wie erfolgreich das System ist und ob Sie den Zahlungen nachkommen können.

Leser: Wie weit darf mich der Franchise-Geber in meiner Entscheidungsfreiheit einschränken? Laufe ich als Franchisenehmer Gefahr, von der Rentenversicherung als Scheinselbstständiger eingestuft zu werden und Rentenbeiträge leisten zu müssen? Wäre das als zusätzlicher Kostenfaktor im Geschäftsplan zu berücksichtigen?

Klaus Lockemann: Als Franchise-Nehmer sind Sie ein eigenständiger und selbständiger Unternehmer mit allen Rechten und Pflichten. Dies wird auch im Franchise-Vertrag so angegeben. Mir ist kein Fall bekannt, dass Franchise-Nehmer in der Scheinselbständigkeit eingestuft wurden. Vielleicht könnte Ihnen aber in dieser Beziehung einer der guten Rechtsanwälte weiterhelfen, die sich auf das Thema Franchising spezialisiert haben. Ich glaube, wenn Sie hier das Forum durchstöbern, dass Sie auf einen entsprechenden Rechtsanwalt treffen.

Leser: Lieber Herr Lockemann, ich will mich mit einem Franchise-Konzept selbstständig machen und habe nächste Woche mein erstes Bankgespräch. Können Sie mir vielleicht ein paar praktische Ratschläge mit auf den Weg geben?

Klaus Lockemann: Da ich nicht genau weiß, ob Sie alleine hingehen oder mit einem Berater und gar mit dem Franchise-Geber, kann ich hier nur sehr schwierig Hilfestellung geben. Gerne können Sie mich aber kontaktieren, damit ich Ihnen Tipps geben kann. Das Allerwichtigste: Das Bankgespräch sollten Sie als Verkaufsgespräch ansehen. Sie müssen den Banker vom Ihren Vorhaben überzeugen. Das Franchising hilft Ihnen, da Sie ein erprobtes und erfolgreiches System anwenden. Allerdings steht und fällt das ganze Vorhaben mit Ihnen. Sie, als Gründer, müssen Ihre Begeisterung vermitteln. Sie sind der Dreh- und Angelpunkt und Sie müssen von Ihrer Person und vom Vorhaben überzeugen.

Klaus Lockemann: Leider ist die Zeit viel zu schnell vorüber gegangen. Herzlichen Dank für die vielen und sehr interessanten Themen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und würde mich freuen, Sie in meinem nächsten Chat wieder zu treffen. Eine gute Zeit wünscht Ihnen – Klaus Lockemann




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