Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2024
Inhaltsverzeichnis
Was sind gewerbliche Schutzrechte?
Begriffserklärung: Wesentliche Bestandteile von Franchise-Konzeptionen sind gewerbliche Schutzrechte, etwa Warenzeichen, Marken, Namen und Ausstattungen. Wenn im Vertrag auf derartige Rechte Bezug genommen wird, sollten Franchise-Nehmer sich diese Rechte vor Unterzeichung von ihrem zukünftigen Vertragspartner konkret nachweisen lassen, etwa durch Vorlage der Eintragungsurkunden von Warenzeichen beim Deutschen Patentamt.
Gemäß Einigungsvertrag gelten die vor dem 30.10.90 entstandenen oder beantragten Schutzrechte automatisch auch im jeweils anderen Teil Deutschlands. Soweit die Eintragung eines Schutzrechtes nicht eindeutig belegt wurde, ist Vorsicht geboten. Es reicht nicht aus, wenn ein Franchise-Geber solche Zeichen nur angemeldet hat und noch gar nicht sicher ist, ob er diese auch bekommt. Die Antragstellung kann vergessen, die Eintragung aufgrund von Widersprüchen verzögert oder vom Amt bereits abgelehnt worden sein.
Künftige Franchise-Nehmer sollten den Umfang der Nutzungsrechte an solchen gewerblichen Schutzrechten prüfen und darauf achten, wie diese Nutzungsrechte tatsächlich für den eigenen Standort und den eigenen Betrieb nutzen können. In einem ordentlichen Franchise-Vertrag sind diese Punkte ausführlich und abschließend geregelt.