Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2024
Was ist eigentlich eine Abfindung?
Begriffserklärung: Eine Abfindung erhalten manche Arbeitnehmer nach einer Kündigung durch ihren Arbeitgeber in Deutschland. Die Abfindung kompensiert die finanziellen Folgen und Einbußen durch die Kündigung zumindest teilweise. Möglich sind bis zu 18 halbe oder komplette Monatsgehälter. Allerdings besteht kein allgemeiner Anspruch darauf: Das deutsche Arbeitsrecht reglementiert Abfindungen und ermöglicht sie nur in wenigen Fällen.
Wem steht eine Abfindung zu?
Es gibt vier Möglichkeiten, eine Abfindung zu beanspruchen:
- Eine Abfindung erhalten Arbeitnehmer, wenn ihr Arbeitgeber im Kündigungsschreiben dringende betriebliche Erfordernisse als Kündigungsgrund nennt und auf die Abfindung ausdrücklich hinweist. Vorausgesetzt, der Arbeitnehmer reicht keine Kündigungsschutzklage ein.
- Der Arbeitnehmer reicht beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage ein. Beurteilt der Richter die Kündigung als nicht ausreichend begründet, kann er die Wiedereinstellung verfügen. Hält er die Fortsetzung der Beschäftigung für unzumutbar, kann er den Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verurteilen und die Höhe festlegen.
- In Unternehmen mit Betriebsrat kann ein Sozialplan bestehen, der Abfindungen im Fall von Betriebsänderungen vorsieht – beispielsweise bei Werksschließungen oder Firmenzusammenführungen (M&A – Merge & Acquisition), die eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers erschweren.
- Der Arbeitgeber zahlt aus freien Stücken und regelt dies in einem Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrag.
Im zweiten wie vierten Fall ist die Abfindung einkommensteuerpflichtig.
Abfindung erhalten – was tun?
In der Rubrik Praxiswissen auf FranchisePORTAL finden Interessierte Tipps und Hinweise, wie sie ihre Abfindung sinnvoll nutzen können. Viele Empfänger einer Abfindung waren in Führungs- oder Management-Bereichen tätig und hegen den Wunsch, sich selbstständig zu machen – sei es mit einer eigenen Geschäftsidee oder als Franchisenehmer in einem bestehenden Netzwerk. In der Virtuellen Franchise-Messe bieten ständig Hunderte von Franchisegebern Lizenzen für ihre Geschäftsmodelle an. HIer kann die Abfindung ideal als Startkapital genutzt werden.