Autor: Dr. Volker Güntzel
Zuletzt aktualisiert am: 23.10.2024
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Was ist ein Franchise-Beirat?
Begriffserläuterung: Viele Franchisesysteme verfügen über einen Beirat. Dieser Beirat wird auch als Partnerbeirat, Systembeirat, Franchisebeirat oder Franchisenehmer-Beirat bezeichnet. Ein Franchisebeirat besteht in der Regel aus gewählten Vertretern der Franchisenehmer und Abgesandten der Geschäftsführung. Er stellt ein Gremium dar, dessen Aufgaben im Franchisevertrag festgelegt werden.
Der Franchisebeirat dient als Sprachrohr der Franchisenehmer innerhalb des Franchisesystems und sollte nur eine beratende Funktion innehaben. Wenn der Beirat und damit die Franchisenehmer auch nur in Teilbereichen Entscheidungsbefugnisse erhalten, kann dies gegen das Kartellrecht verstoßen. Die Franchisenehmer könnten in diesem Fall als aktuelle, zumindest aber als potentielle Wettbewerber über den Beirat ihr Verhalten untereinander koordinieren.
Einem Beirat ist daher nur ein Mitsprache- bzw. Beratungsrecht einzuräumen. Er hat die Aufgabe, unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Franchisenehmer an ihrem jeweiligen lokalen Markt die Systemführung bei wichtigen systemrelevanten Entscheidungen, in Fachfragen und z. B. hinsichtlich der Marketingstrategie zu beraten. Neben dem üblichen Franchisenehmer- bzw. Systembeirat können daher auch weitere Beiräte bestehen. Diese sind, wie beispielsweise der Werbebeirat und der Waren-/Einkaufsbeirat, für bestimmte Bereiche zuständig.
Vor allem in großen Franchisesysteme finden sich Beiräte zur Vermittlung und zum Austausch zwischen Systemzentrale und Franchisenehmern. Hintergrund mag sein, dass die Einrichtung eines Beirats gründlich vorbereitet werden sollte. Daher findet sich in Franchise-Verträgen häufig eine Regelung, wonach ein Beirat erst dann, wenn eine bestimmte Anzahl von Franchisenehmern erreicht worden ist, installiert wird. Zudem sollten Insbesondere die Aufgaben des Beirats und Verfahrensweisen durch eine Geschäftsordnung genau festgelegt werden.
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